Hinweise zum Batteriegesetz

Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien

 

Nach dem Batteriegesetz (BattG) dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer daher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir sind als Vertreiber von Batterien und Produkten, die auswechselbare Batterien enthalten, zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit fest eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

 

Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden (isolieren Sie dann bitte die Pole für den Postversand zur Vermeidung von Brandgefahr) oder direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

 

ACC-King GmbH

Nachtigallweg 13

97616 Bad Neustadt

Telefon: 01577-6099869

 

Bedeutung der Batteriesymbole

 

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht

 

"Cd" für Cadmium,  "Pb" steht für Blei und "Hg" für Quecksilber.